Der Telekommunikationsdienstleister 1&1 hat in einem Newsletter ein Gewinnspiel angeboten, bei dem nur diejenigen mitmachen können, die dem Unternehmen die Verwendung von Verkehrs- und Nutzungsdaten erlauben. Eine solche Verknüpfung an Bedingungen ist bei Gewinnspielen nicht per se verboten, aber umstritten. Zudem schwächt das Unternehmen mit dem Gewinnspiel die Privatsphäre der Kunden, weil diese als Preis für die Teilnahme der Verwertung personenbezogener Daten zustimmen sollen.

Im Newsletter von 1&1 an die Kunden heißt es:
Zur Teilnahme bitten wir Sie lediglich, sich ins 1&1 Control-Center einzuloggen und der Verwendung von Verkehrs- und Nutzungsdaten zuzustimmen. Sie profitieren dadurch zukünftig noch besser von persönlich zugeschnittenen Angeboten, die Ihnen zusätzliche Vorteile bieten.
Auch in den Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel wird die Zustimmung zur Nutzung dieser personenbezogenen Daten als Bedingung genannt. Was 1&1 unter diesen Daten versteht, erklärt der Anbieter im Hilfecenter:
Verkehrsdaten umfassen zum Beispiel Anrufzeiten beim Telefonieren oder Datenverbräuche; Nutzungsdaten beinhalten hingegen Informationen darüber, wie Sie das 1&1 Control-Center und andere Online-Dienste von 1&1 nutzen.
Mit dem Gewinnspiel versucht 1&1 also, für den Preis einiger Handys die Zustimmung ihrer Kunden zu ergattern, um deren personenbezogene Daten nutzen zu dürfen. Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 könnte eine solche Praxis aufgrund des dann geltenden Kopplungsverbotes rechtswidrig werden.
Auf eine Anfrage von netzpolitik.org zum Gewinnspiel hat 1&1 bislang nicht inhaltlich geantwortet.
Update 11.12.2017:
1&1 verweist in einer Stellungnahme gegenüber netzpolitik.org darauf hin, dass es den Kunden freistehe, an dem Gewinnspiel teilzunehmen.
